
Geschäfte in Spanien, ohne ins Flugzeug zu steigen: ein rechtlicher Leitfaden für britische Unternehmen – und für spanische Unternehmen im Vereinigten Königreich

Immobilienkauf in Spanien: Was internationale Käufer wissen sollten
Insights
Ein Boot in Spanien kaufen: Steuern, Flaggen und Registrierungsvorschriften
In Spanien wurden zwischen Januar und August 2026 insgesamt 4.371 Freizeitboote registriert, 7 % mehr als im Vorjahreszeitraum, so der Branchenverband ANEN. Große Boote treiben das Wachstum an. Die Registrierungen von Booten über 16 Meter stiegen um 66 %.
Die Valencia Boat Show öffnet am 28. Oktober in der Marina Port Valencia; 95 % der Ausstellungsfläche sind bereits gebucht. Während der fünf Messetage werden dort viele Verträge unterzeichnet. Diese rechtlichen Punkte sollten Sie vor der Unterschrift klären.
Die spanische Seeschifffahrtsbehörde hat den Entwurf eines Königlichen Dekrets zur Flaggenführung und Registrierung veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 20. Oktober 2026. Zwei Änderungen sind für Käufer wichtig:
- Boote bis 8 Meter zur privaten Nutzung und mit CE-Kennzeichnung: Registrierung durch eine einfache Erklärung; die Bescheinigung wird automatisch ausgestellt.
- Boote über 8 Meter: Der Eigentümer darf das Boot vorläufig nutzen, sobald der Antrag online eingereicht ist, statt es wochenlang ungenutzt liegen lassen zu müssen.
Der Text kann sich noch ändern. Bis zu seiner Verabschiedung darf ein neu gekauftes Boot erst nach Abschluss der Registrierung fahren. Berücksichtigen Sie dies bei der Planung des Übergabetermins.
Welche Steuer fällt bei Ihrem Kauf an?
Die Registrierungssteuer überrascht die meisten ausländischen Eigentümer. Sie fällt nicht nur für Boote unter spanischer Flagge an. Auch wer in Spanien steuerlich ansässig ist und dort ein Boot unter ausländischer Flagge nutzt, ist steuerpflichtig.
Die Steuerbefreiung für Charterboote entfällt, wenn der Eigentümer das Boot privat nutzt. Die Steuerverwaltung überprüft dies.
Britische Eigentümer nach dem Brexit
Ein Boot, das sich bei Ablauf der Übergangsfrist im Vereinigten Königreich befand, gilt in der EU nicht mehr als mehrwertsteuerbezahlt. Eigentümer mit Wohnsitz außerhalb der EU dürfen ein Nicht-EU-Boot im Rahmen der vorübergehenden Verwendung bis zu 18 Monate in EU-Gewässern belassen.
Diese Vergünstigung endet, wenn der Eigentümer in Spanien ansässig wird. Mehrwertsteuer und Registrierungssteuer können dann gleichzeitig fällig werden. Lassen Sie sich vor dem Umzug beraten, nicht erst danach.
Was Sie vor dem Kauf prüfen sollten
- Eigentum und Belastungen: Fordern Sie einen Registerauszug an. Schiffshypotheken und Schiffsgläubigerrechte haften am Boot, nicht am Verkäufer.
- Mehrwertsteuerstatus: Verlangen Sie die Originalrechnung oder einen Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer in der EU.
- CE-Unterlagen: Konformitätserklärung und Eignerhandbuch. Ohne diese Unterlagen ist die Registrierung in Spanien langwierig und kostspielig.
- Der Liegeplatz: Ein Liegeplatz in einer spanischen Marina beruht in der Regel auf einer befristeten Konzession und ist kein Eigentum. Prüfen Sie die verbleibende Laufzeit.
- Gutachten und Probefahrt: Machen Sie den Vertrag vom Ergebnis beider Prüfungen abhängig.
- Zahlung: Nutzen Sie ein Treuhandkonto oder zahlen Sie gegen Übergabe der Eigentumsdokumente.
Ahuir Law berät Käufer, Verkäufer und Charterunternehmen bei Yachttransaktionen in Valencia und auf den Balearen.
Wie können wir helfen?
Jedes Mandat beginnt mit einem Gespräch. Schildern Sie uns Ihre Situation, und wir zeigen Ihnen, wie wir Ihnen helfen können.